Neuer Check Up, Heimverträge & TSVG sowie kostenloser Whats´s Ab(rechnungs)-Check ab dem 3. Quartal 2019

WICHTIGE INFORMATION FÜR HAUSÄRZTE UND HAUSÄRZTLICHE INTERNISTEN

Von Abrechnungsspezialist und CGM MEDISTAR-Abrechnungs-Coach Entwickler Dr. med. Wolfgang Schneider.-Rathert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der neuen Ausgabe von What’s Ab informiere ich Sie wieder über aus meiner Sicht aktuell wichtige Änderungen bei der Abrechnung. Zugleich gibt es für alle Praxen eine neue kostenlose Umsetzungshilfe in Ihrem CGM MEDISTAR! Seit dem Juli-Quartalsupdate können Praxen, die den CGM MEDISTAR Abechnungs-Coach noch nicht einsetzen, mit dem neuen What´s Ab(rechnungs)-Check ausgewählte CGM MEDISTAR Abrechnungs-Coach Inhalte ein Quartal lang kostenlos testen und sogleich profitieren.

Zunächst geht es im laufenden Quartal noch einmal um die „letzte Chance“ auf eine Gesundheitsuntersuchung in 2019 für die Patienten, die 2017 ihren letzten Check up hatten. Die Übergangsregelung, die Mitte April doch noch beschlossen wurde, legt fest: wer 2017 seine letzte Gesundheitsuntersuchung hatte, muss diese bis zum 30.09.2019 absolviert haben oder bis 2020 warten.

CGM MEDISTAR Abrechnungs-Coach-Praxen werden in diesem Quartal bei den betroffenen Patienten über Abfrage 314 auf die auslaufende Übergangsfrist hingewiesen.

Alle anderen können die What´s Abrechnungs-Coach-Check-Abfrage 710 nutzen. Bei entsprechenden Terminressourcen bietet sich ein gezielter Recall an. Mit dem neuen Check Up findet sogleich immer auch eine Impfberatung statt.

Deshalb aktuell noch einmal zur Masernimpfung: Bezüglich der Masernimpfung gibt es hierzulande bei 97% Erstimpfungsraten der Kinder kein Akzeptanz-, sondern ein Umsetzungsproblem. Deshalb spricht sich die DEGAM gegen eine Impfpflicht und für eine Steigerung der Impfraten aus gesellschaftlicher Verantwortung (Stichwort: Herdenschutz ab 95% Durchimpfung) aus. Der Impfung der nach 1970 Geborenen kommt dabei zunehmende Bedeutung zu, da mittlerweile 50% der Erkrankten Erwachsene sind. Um die Umsetzung dieser Empfehlung zu erleichtern, wird Sie während der Gesundheitsuntersuchung der CGM-Assist an diese Stiko-Impfempfehlung für Masern der nach 1970 Geborenen erinnern.

Immer mehr Hausärztliche Praxen schließen mittlerweile lukrative Heimbetreuungsverträge nach § 119b SGB V ab. So entstand der Anwenderwunsch, an die umsatzstärksten beiden hausärztlichen Ziffern dieser Verträge erinnert zu werden. Mit dem aktuellen Coach-Update ist es soweit.

Wenn Sie bei den entsprechenden Patienten nur einmal die Ziffer 37105 (=Zuschlag zum Ordinationskomplex für den koordinierenden Hausarzt, knapp 30 €) abgerechnet haben, erinnert Sie der CGM MEDISTAR Abrechnungs-Coach in Zukunft an die erneute Abrechnung der Ziffer 37105 (Coach-Abfrage 537) und an die Ziffer 37113 (= Zuschlag für den Mitbesuch nach Ziffer 01413/ Coach-Abfrage 538). Aufgrund des Zuschlags von über 11 € wird der Mitbesuch dann immerhin so bezahlt wie ein Hausbesuch nach 01410.

Im Rahmen des kostenlosen What´s Ab-Checks für das dritte Quartal können sich alle Praxen im laufenden Quartal noch vor der Quartalsabrechnung eine Liste erstellen lassen, um vergessene Ziffern 37105 (Abfrage 712) und 37113 (Abfrage 713) nachtragen zu können.

Sie überlegen noch, ob sich der Abschluss eines solchen Vertrages für Sie lohnt? Wenn Sie Ihre Patienten zweimal im Quartal im Heim besuchen, können Sie über 50 € im Quartal zusätzlich berechnen. Der Schein ist so rund das Doppelte wert. Je 10 Heimpatienten wären dies 2.000 € mehr Honorar im Jahr.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Die finanziell für die Praxis vermutlich wichtigste Neuregelung des TSVG kommt zum 01.09.2019. Die Aufnahme neuer Patienten, u. a. in grundversorgenden Haus- und Kinderarztpraxen, wird ein Quartal lang extrabudgetär vergütet. Dies gilt für Patienten, die erstmals oder erstmals wieder nach zwei Jahren in Ihre Praxis kommen, und für alle Leistungen, die in voller Höhe dieses eine erste Quartal lang extrabudgetär vergütet werden. Die Ziffer für die Abrechnung muss noch vom Bewertungsausschuss festgelegt werden. Je nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe werde ich diese Änderung mit einem Sonderupdate oder spätestens mit dem Update zum 4. Quartal zur Verfügung stellen. Diese Funktion wird CGM MEDISTAR Abrechnungs-Coach-Anwendern dauerhaft und allen anderen Praxen darüber hinaus im Rahmen des What’s Ab-Checks im 4. Quartal zur Verfügung stehen.

Gerne können Sie mir auch Ihre Anwenderwünsche und Ihr Feedback zu What’s Ab unter dr.schneider-rathert@abrechnungscoach.de zukommen lassen.

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