Arbeitszeiterfassung laut Europäischem Gerichtshof (EuGH)

Nicht dokumentierte Überstunden, unbezahlte Mehrarbeit – genau das soll es in Europa zukünftig nicht mehr geben. Mit dem Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) möchte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Schutz des Arbeitnehmers eine transparente Zeiterfassung mit genauer Dokumentation der täglichen Arbeitszeit in allen Unternehmensstrukturen europaweit etablieren. Auch für Sie birgt das Gesetz viele Chancen:

  • Überblick: Eine lückenlose Dokumentation erleichtert es Ihnen, die Arbeits- und Abwesenheitszeiten besser im Blick zu behalten und bei Bedarf direkt reagieren zu können. Das kommt auch Ihren Mitarbeitern zugute.
  • Kosten: Dadurch, dass Überstunden frühzeitig vorgebeugt werden können, werden Gelder eingespart.
  • Fairness: Mitarbeiter fühlen sich von Ihnen gerecht behandelt, da Ihre Mehrarbeit "gesehen" und honoriert wird. Das ist gut für das Betriebsklima.

Mit der MITARBEITERZEITVERWALTUNG von CGM MEDISTAR möchten wir Sie dabei unterstützen, den Anforderungen des EuGH mühelos rechtskonform und komfortabel nachzukommen.

DAS BIETET IHNEN UNSERE MITARBEITERZEITVERWALTUNG:

  • Berücksichtigung verschiedener Arbeitszeitmodelle
  • Einfache Anmeldung per Fingerprint
  • Koordination von Berufsschulzeiten
  • An- und Abwesenheitsliste
  • Erstellung von Monatsjournalen
  • Direkte Übersicht über Resturlaubstage, Fehlbuchungen und Überstunden aller Mitarbeiter

Entscheiden Sie sich für einen komfortablen Weg der Zeiterfassung!

HINWEIS: Die MITARBEITERZEITVERWALTUNG kann als Zusatzmodul zum CGM PRAXISTIMER PRO oder als Stand-alone-Software erworben werden.

Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Praxisberater oder besuchen Sie eine Onlineschulung zur Mitarbeiterzeitverwaltung!

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